Ja, auf jeden Fall. Er muss von der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) oder einem anderen Landesverband ausgestellt sein. Alle anderen „hausgemachten“ Stammbäume sind international nicht anerkannt und geben keine Garantie bezüglich Rassereinheit und insbesondere korrekter und artgerechter Aufzucht.
In einer anerkannten und kontrollierten Zuchtstätte wird eine artgerechte Aufzucht vorausgesetzt und vom zuständigen Rasseclub oder dem Landesverband regelmässig kontrolliert.
Suchen Sie einen ständigen Begleiter, den Sie fast überall hin mitnehmen können oder mit Ihnen zusammen in Haus und Garten das Leben geniessen darf, dann liegen Sie beim English Bulldog goldrichtig.
Natürlich besuchen wir mit unseren Bulldogs die obligatorischen Hundekurse und manchmal auch einen Erziehungskurs. Oft ist ein solcher aber gar nicht nötig, denn English Bulldogs haben einen sehr guten Abruf und entfernen sich nicht weit von ihrem Besitzer. Ausnahme: Fremde Katzen jagen! Bei so einer Gelegenheit zeigt der English Bulldog Ihnen, was er drauf hat. Auf kurze Distanz (ca. 500m) ist er unheimlich schnell. Sie haben keine Chance, ihn einzuholen. Bitte unterschätzen Sie auch nicht die Kraft, die ein Bulldog an den Tag legen kann. Der English Bulldog ist der Bodybuilder unter den Hunderassen. Daher gehört auch ein English Bulldog auf Strassen und in der Öffentlichkeit an die Leine!
Ein English Bulldog ist für folgende Anforderungen überhaupt nicht geeignet. Wird der Hund trotzdem so gehalten, wird weder Mensch noch Tier glücklich:
Falls Sie beabsichtigen, irgendeine Art von Hundesport zu betreiben, suchen Sie sich eine andere Rasse.